01

Was bietet eine Mütterpflegerin?

Eine Mütterpflegerin ist für Dich da in der Schwangerschaft, in der ersten Zeit nach der Geburt, einer akuten Erkrankung, einer Operation oder in einer psychischen Krise, bei psychischer Erkrankung (z.B. postpartaler Depression)

02

Was bietet eine Mütterpflegerin nicht an?

Die Mütterpflegerin ist niemals Ersatz für eine Hebamme, kann aber ergänzend bzw. ausführend nach Austausch mit der Hebamme sein. Eine Mütterpflegerin arbeitet ausschließlich fürsorgend und nicht medizinisch versorgend, das bleibt immer der Hebamme vorbehalten.

03

Woher hat eine Mütterpflegerin ihr Wissen?

  • Persönliche Erfahrungen mit Schwangerschaft, Geburt,        Wochenbett und Mutterschaft
  • Sie ist fachlich gerüstet durch die Ausbildung zur Mütterpflegerin und verfügt über vielfältiges Basis Wissen zu Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, frühkindliche Entwicklung und Säuglingspflege
  • Sie hat Kenntnisse zu Stressprävention,                                    Entspannungstechniken, Alltags- und Haushaltsorganisation
  • Sie besitzt Einfühlungsvermögen und Kommunikationsgeschick

04

Was ist der Unterschied zwischen einer Mütterpflegerin und einer Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe kümmert sich ausschließlich um Deinen Haushalt und gegebenenfalls um Deine Kinder. Mütterpflegerinnen  kümmern sich überwiegend um Dich, dein Baby und Deine Familie. Sie ist umfangreich ausgebildet und kann Dich speziell in der Schwangerschaft, im Wochenbett und in Zeiten von Krankheit oder Heilung mit Rat und individuell nach Deinen Bedürfnissen unterstützen.

05

Wer übernimmt die Kosten für eine Mütterpflegerin?

Eine Mütterpflegerin kann jederzeit privat beauftragt und selbst     finanziert werden. Die Arbeitszeit wird nach Stunden abgerechnet. Der Arbeitsaufwand hängt vom Umfang der Aufgaben ab.

Jede Mütterpflegerin formuliert ihr Angebot individuell und setzt   ihren persönlichen Stundensatz fest. Es gibt keinen deutschlandweit einheitlichen Stundensatz für Mütterpflege.

Es ist unbedingt empfohlen einen Vertrag oder eine schriftliche Vereinbarung mit der Mütterpflegerin abzuschließen. Dies ermöglicht einen klaren professionellen Rahmen für eine vertrauensvolle       Zusammenarbeit. Eine Rechnung schließt die Zusammenarbeit ab.

Die Leistung einer Mütterpflegerin ist eine haushaltsnahe Dienstleistung und kann steuerlich geltend gemacht werden. Siehe §35a EStG

06

Eine Mütterpflegerin über die gesetzliche Krankenkassen abrechnen?

Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich Krankenkassen an der Finanzierung der Mütterpflegerin oder übernehmen diese sogar ganz. Es bedarf einer medizinischen Indikation, sprich, es ist immer eine ärztliche Verordnung erforderlich. Hierfür muss ein Antrag auf „Haushaltshilfe“ nach §24h SGB V oder §38 SGB V bei den eigenen Krankenkassen gestellt werden.

§24 SGB V Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder               Entbindung, zuzahlungsfrei
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24h.html

§38 SGB V Haushaltshilfe im Krankheitsfall,                                          zuzahlungspflichtig mit ca. 5 – 10 Euro pro Einsatztag
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__38.html

 

 

07

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Krankenkasse die Mütterpflegerin übernimmt?

  • Es bedarf immer einer medizinischen Indikation
  • Es ist immer eine ärztliche Verordnung erforderlich
  • Es kann keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen
  • Dein Partner darf zu dieser Zeit keinen Urlaub oder          Elternzeit haben
  • Es lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt
  • Die Diagnose ist erforderlich und eindeutig
  • Ein Antrag ist nur in akuter Bedarfssituation möglich

 

 

08

Wer kann eine Mütterpflegerin verordnen?

Eine Mütterpflegerin kann direkt vom Krankenhaus             (nach der Geburt), vom behandelnden Arzt(in), Gynäkologen(in) (während der Schwangerschaft) oder auch von deiner Hebamme verordnet werden. Leider ist die         Hebamme da oft die Ausnahme, da die Krankenkassen oft ein   ärztliches Attest/Verordnung für die Bewilligung benötigen.

09

Wie funktioniert das Antragsverfahren bei gesetzlichen Krankenkassen?

Zuerst einmal brauchst du von deiner Krankenkassen einen Antrag auf "Haushaltshilfe" für die Mütterpflege, (einfach anrufen). Mit diesem Antrag gehst du zu deinem behandelnden Arzt/Ärztin. Diese(r) füllt den Antrag mit dir zusammen aus. Sende ihn nun zurück an die Krankenkasse und warte auf eine Rückmeldung. Sollte es sehr dringend sein, lohnt es sich nach ein paar Tag nachzufragen. 

Dabei kann ich dich gerne unterstützen.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.